Stipendienangebote der Begabtenförderung
Für besonders leistungsstarke und engagierte Studierende kann ein Stipendium infrage kommen.
Stipendium eines Begabtenförderungswerkes
Als Alternative zu einer Ausbildungsförderung durch das BAföG gibt es auch den Weg einer Unterstützung durch eines der 13 Begabtenförderungswerke. Gefördert werden können Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Neben überdurchschnittlichen Leistungen in Schule und Studium wird auch gesellschaftliches Engagement erwartet. Die Werke spiegeln mit ihren Schwerpunkten die Vielfalt der deutschen Gesellschaft wider. Sie bilden die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland ab.
Die finanzielle Unterstützung ist mit Sätzen und Laufzeit an das BAföG angelehnt. Hinzu kommt eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro, die auch diejenigen erhalten, die mangels wirtschaftlicher Bedürftigkeit kein Grundstipendium erhalten. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Zusätzlich wird ein ideelles Förderprogramm angeboten.
Zur Aufnahme in ein Stipendienprogramm durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber ein Auswahlverfahren. Während der Förderung beraten und begleiten die Begabtenförderungswerke ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten direkt am Hochschulort.
Achtung: Keine Doppelförderung möglich
Eine Doppelförderung durch Leistungen nach dem BAföG und durch die Begabtenförderungswerke ist nicht möglich: Bei einer Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist die Finanzierung durch BAföG-Leistungen nach § 2 Abs. 6 BAföG ausgeschlossen.
Deutschlandstipendium
Mit dem Deutschlandstipendium werden begabte und leistungsstarke Studierende unter Berücksichtigung von gesellschaftlichem Engagement und besonderen persönlichen oder familiären Umständen gefördert. Die Stipendien werden von den teilnehmenden Hochschulen an ihre Studierenden vergeben. Ein Deutschlandstipendium wird dabei je zur Hälfte von privaten Fördernden – Stiftungen, Unternehmen, Privatleuten – und dem Bund finanziert. Neben der finanziellen Förderung können die Stipendiatinnen und Stipendiaten vom Austausch und den Kontakten zu den privaten Fördernden profitieren, die ihnen wertvolle Einblicke in die Praxis ermöglichen.
Kombination aus BAföG-Leistungen und Deutschlandstipendium möglich:
Das Deutschlandstipendium wird nicht auf die BAföG-Leistungen angerechnet, sodass Studierende beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen können.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium fördert die Aufnahme eines Hochschulstudiums von berufserfahrenen Fachkräften. Dieses Stipendienangebot würdigt die besonderen Bildungsanstrengungen von beruflichen Talenten und erhöht die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.
Es richtet sich an beruflich besonders Begabte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) bzw. eine berufliche Fortbildung (Techniker/in, Meister/in oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Doch auch diejenigen, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die Hochschulzugangsberechtigung erlangt haben (z. B. an einer Fachoberschule), sind grundsätzlich förderberechtigt.
Ein Aufstiegsstipendium ist für ein Studium in Vollzeit, aber auch für ein berufsbegleitendes Studium möglich. Die Förderung erfolgt je mit Pauschalen und damit einkommensunabhängig. Das Stipendium muss nach Abschluss nicht zurückgezahlt werden. Zudem besteht auch hier ein ideelles Förderangebot.
Achtung: Keine Doppelförderung möglich
Eine Doppelförderung durch Leistungen nach dem BAföG und das Aufstiegsstipendium ist nicht möglich
Stipendien für Auszubildende
Seit 2024 bieten neun Begabtenförderungswerke Stipendien für Auszubildende. Möglich sind finanzielle Unterstützung und ideelle Seminarangebote, beispielsweise zur Stärkung der breiten Fach- und Berufskompetenz sowie zur Persönlichkeitsentwicklung. Auch gibt es Angebote für eine Auslandsförderung. Die Werke spiegeln mit ihren Schwerpunkten die Vielfalt der deutschen Gesellschaft wider. Sie bilden die verschiedenen weltanschaulichen, religiösen, politischen, wirtschafts- oder gewerkschaftsorientierten Strömungen in Deutschland ab.
Gezahlt wird eine Bildungspauschale in Höhe von 300 Euro. Hinzu kommen können je nach individueller Situation noch BAföG-Ersatzleistungen. Das Stipendium muss nach Abschluss nicht zurückgezahlt werden.
Achtung: Keine Doppelförderung möglich
Eine Doppelförderung durch Leistungen nach dem BAföG und durch die Begabtenförderungswerke ist nicht möglich: Bei einer Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist die Finanzierung durch BAföG-Leistungen nach § 2 Abs. 6 BAföG ausgeschlossen.
Informationen zu den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten, Zugangsvoraussetzungen sowie Bewerbungsfristen und –verfahren finden Sie unter https://bmbf.de/ausbildungsstipendien.